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Neues Urteil vom BGH in Sachen Cookies

Beitragsbild Cookie Änderungen, neues Urteil
Jetzt handeln und späteren Ärger vermeiden!

Seit dem am 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat, konnte man immer wieder über Änderungen und Anpassungen lesen. Im Mittelpunkt dabei natürlich immer: noch besserer Schutz personenbezogener Daten.

Doch ist es gar nicht so einfach, immer den Überblick über Aktualisierungen zu behalten und die Unsicherheit, ob man selber alle Vorkehrungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen hat, steigt. Vor allem das Thema Cookies lässt Webseitenbetreiber nicht mehr los.

Sie brauchen Unterstützung bei der technischen Prüfung Ihrer Cookies? Schreiben Sie uns!
Neues Urteil zum Umgang mit Cookies seit Ende Mai

Seit Ende Mai gibt es nun ein neues, präzisiertes Urteil vom BGH zum korrekten Umgang mit Cookies.

Dieses erklärt, dass Cookies für Analytics, Werbung sowie Marktforschung zukünftig nicht mehr ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen. Dies bedeutet, dass ein einfaches „Opt-Out“ ebenso unzulässig ist, wie etwaige Einwilligungen durch das schlichte Weitersurfen.

Es dürfen lediglich Cookies komplett ohne Einwilligung gesetzt werden, welche für die Nutzung der Webseite technisch absolut notwendig sind. So zum Beispiel diese, die eine Funktionalität des Warenkorbs sicherstellen oder solche, die Opt-Ins speichern. Cookies, welche für klassische Analytics genutzt werden, gehören, laut neuestem BGH-Urteil, in der Regel nicht zu den technisch notwendigen Cookies.

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Welche Folgen hat das nun für meine Webseite?

In den meisten Fällen muss man sicherlich nicht mehr viel beachten, da der Europäische Gerichtshof bereits im Vorfeld viele Weichen für das Urteil des BGH gestellt hat. Besonders wichtig ist es allerdings dennoch, zu prüfen, ob der Einsatz von Google Analytics nach neuestem Kenntnisstand korrekt in den Cookie-Angaben widergespiegelt ist.

In jedem Falle ist es empfehlenswert, seine Cookie-Einstellungen auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auch macht es Sinn, sich Gedanken über technische Alternativen zu machen – Hier sind wir für Sie bereits in der Prüfung. Bei Fragen können Sie sich gerne melden.

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Lisa Lambert

Lisa ist Prokuristin bei der TrendView und kümmert sich neben der immer währenden Suche nach neuesten digitalen Trends auch um die strategische Beratung für unsere Kunden und die interne Ausrichtung der Agentur.